Ob Sie gerade aufs Smartphone schauen oder einfach in Gedanken vertieft sind – seien Sie aufmerksam, ansonsten riskieren Sie damit einen Unfall.
Wenn Fussgängerinnen oder Fussgänger im Kanton Bern verunfallen, hängt das in den meisten Fällen mit dem unvorsichtigen Überqueren der Strasse zusammen.
Achten Sie deshalb immer auf den übrigen Verkehr. Wenn Sie etwas auf Ihrem Smartphone nachschauen müssen, bleiben Sie dafür an einer sicheren Stelle stehen.
Richtig handeln am Fussgängerstreifen
Am Fussgängerstreifen haben Sie Vortritt. Sie dürfen diesen aber nicht überraschend betreten. Seien Sie besonders dann aufmerksam, wenn Sie vor oder hinter haltenden Fahrzeugen die Strasse überqueren wollen.
Beachten Sie die folgenden Regeln und Hinweise:
- Sie müssen einen Fussgängerstreifen benutzen oder allenfalls eine Über- oder Unterführung, wenn diese 50 Meter oder weniger weit entfernt sind.
- Wenn Sie die Strasse nicht auf einem Fussgängerstreifen überqueren können, wählen Sie unbedingt eine übersichtliche Stelle.
- Queren Sie die Fahrbahn auf dem kürzesten Weg und ohne Verzögerungen.
- Vergewissern Sie sich vor dem Überqueren der Strasse, dass diese frei ist.
- Bleiben Sie wenn nötig am Strassenrand stehen. So signalisieren Sie anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, dass Sie die Strasse überqueren wollen.
- Suchen Sie Blickkontakt, so schaffen Sie für beide Seiten Klarheit.
Gesehen werden rettet Leben
Sich im Strassenverkehr sicher zu bewegen, ist für alle Beteiligten anspruchsvoll. Das Befolgen der Regeln, aber auch partnerschaftliches Verhalten trägt zur Verkehrssicherheit bei. Dazu gehört auch, für andere Verkehrsteilnehmer/-innen gut sichtbar zu sein.
So verbessern Sie als Fussgänger/-in Ihre Sichtbarkeit:
- Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den Sicht- und Wetterverhältnissen an.
- Tragen Sie helle Kleider und/oder reflektierende Materialien.
- Bringen Sie reflektierende Applikationen so an, dass es Sie von allen Seiten sichtbar macht.
- Überqueren Sie die Strasse wann immer möglich an beleuchteten Stellen.